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Ehefähigkeitszeugnis

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Eheschließungen von Deutschen im Ausland.

Sie beantragen das Ehefähigkeitszeugnis bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Ihr Standesamt informiert Sie darüber, welche Unterlagen zur Beantragung vorzulegen sind.

 

Gebühr:

  • Ehefähigkeitszeugnis: 50,- €

  • Ehefähigkeitszeugnis unter Beachtung ausländischen Rechts: 100,- €

  • Ehefähigkeitszeugnis für einen Deutschen,wenn dies im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist: gebührenfrei

Ahnenforschung

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

Geführt wird/werden das Personenstandsregister des Standesamtes Niederorschel sowie bereits archivierte Geburten-, Heirats- und Sterbebücher der ehemaligen Standesämter (Deuna, Gerterode, Kleinbartloff, Niederorschel, Rüdigershagen) ab 1874/1875.

  • Urkunden aus dem Personenstandsregister: 10,- €

  • begl. Ablichtung aus dem Archivgut: 6,25 €

  • Ablichtung ohne Beglaubigung: 3,25 €

  • Suchgebühr: 25,- € bis 100,- € (je nach Aufwand ab 15 Minuten)

Anmeldung zur Eheschließung

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Welches Standesamt in Deutschland letztlich die Eheschließung vornimmt, bleibt Ihren Wünschen überlassen.

Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung stattfinden.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit ins Standesamt:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtenstandesamt)

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Meldebescheinigung

 

Geschiedene oder verwitwete Verlobte bringen bitte zusätzlich zu oben genannten Dokumenten, die Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder einen beglaubigten Eheregisterauszug mit.

 

Bei gemeinsamen Kindern müssen zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten, die Geburtsurkunde(n), die Sorgeerklärung(en) und die Vaterschaftsanerkennung(en) vorgelegt werden.

 

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, da z.B. bei einer Auslandsbeteiligung gegebenenfalls weitere Dokumente vorgelegt werden müssen.

 

Gern beraten wir Sie bei einer telefonischen Terminabsprache, welche Dokumente zur Anmeldung vorgelegt werden müssen.

 

Gebühren:

  • Anmeldung und Prüfung der Ehefähigkeit: 50,- €

  • Unter Beachtung ausländischen Rechts: 100,- €

Berurkundung Sterbefall

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

Der Tod eines Menschen (auch eine Totgeburt) muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Wird die Anzeigefrist nicht eingehalten, so begeht der Anzeigepflichtige eine Ordnungswidrigkeit, die gem. § 70 Abs. 2 PStG mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

 

Vorzulegende Dokumente bei der Anzeige des Sterbefalls:

  • die Geburtsurkunde

  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls einen Nachweis über die Auflösung (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde)

  • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis)

  • eine ärztliche Bescheinigung über den Tod (Totenschein)

  • Sterbefallanzeige (mündlich oder schriftlich)

 

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Gebühren:

  • Sterbeurkunde 10,- €

  • jede weitere Sterbeurkunde 10,- €

  • Sterbeurkunde für Rentenversicherung, Sozialversicherung und Bestattung kostenfrei

Abgabe von Bioabfällen

Ihr Ansprechpartner: Herr Diegmann
Telefon: 036076 55727
Fax: 036076 55780
E-Mail: diegmann@niederorschel.de

Nach dem geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes dürfen ab 2016 keine Gartenabfälle mehr verbrannt werden (z.B. trockener Strauch- und Baumschnitt oder Laub). Ausnahmen gelten künftig nur noch für Pflanzenabfälle von kranken Pflanzen, die wie bisher nur mit einer entsprechenden Genehmigung des Pflanzenschutzdienstes der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft verbrannt werden dürfen. Auch sind Brauchtumsfeuer sowie die Verwendung von trockenem Brennholz zum Kochen oder Grillen oder als Licht- und Wäremequelle in Brenn- und Feuerschalen weiterhin möglich, sofern dieses nicht zu Gefahren oder Belästigungen führt und vom Ordnungsamt erlaubt ist.

Mit der generellen Abschaffung der Brenntage wurden Wertstoffhöfe eingerichtet. In unserer Verwaltungsgemeinschaft auf dem Gelände des Bauhofes der Gemeinde Niederorschel - in der Siedlung. Dort können Bioabfälle freitags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, in den Winterzeit und freitags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Sommerzeit sowie samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr abgegeben werden.

Beantragung eines Führungszeugnisses

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Szot
Telefon: 036076 557-29
Fax: 036076 557-82
E-Mail: szot@niederorschel.de

Unter www.fuehrungszeugnis.bund.de können Sie in nur 6 Schritten ein Führungszeugnis online beantragen.

 

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.

Das Führungszeugnis gibt es in unterschiedlichen Ausführungen:

  • Ein Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis") wird für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt.

  • Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Berufserlaubnis).

  • Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind.

  • Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Ein Führungszeugnis kostet 13,00 Euro. Die Gebühr ist mit der Antragstellung bei der zuständigen Meldebehörde oder online zu entrichten.

(Quelle: Bundesjustizamt: Führungszeugnis, BfJ - Führungszeugnis (bundesjustizamt.de))

Eheschließung

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

Für die Eheschließung stehen Ihnen zwei Zimmer im Rathaus auf dem Marktplatz zur Verfügung. Im 1. OG befindet sich unser Trauzimmer, das ca. 25 Personen Platz bietet. Im Erdgeschoss können Sie sich im Versammlungsraum trauen lassen, in dem ca. 45 Personen Platz finden.

Trauungen finden bei uns an jedem Wochentag und samstags nach Vereinbarung statt.

Im Rahmen unserer Möglichkeiten gehen wir gern auf Ihre individuellen Wünsche ein und setzen diese um.

 

Gebühren:

  • Während der Geschäftszeiten im Trauzimmer: 20,- €

  • Außerhalb der Geschäftszeiten im Trauzimmer: 70,- € (Mo – Do ab 18 Uhr, Fr ab 15 Uhr, Sa bis 12 Uhr)

  • Außerhalb der Geschäftszeiten im Trauzimmer: 100,- € (Sa 12 Uhr – 15:30 Uhr)

  • Während der Geschäftszeit im Versammlungsraum: 110,- €

  • Außerhalb der Geschäftszeit im Versammlungsraum: 150,- € (Mo – Do ab 18 Uhr, Fr ab 15 Uhr, Sa bis 12 Uhr)

  • Außerhalb der Geschäftszeiten im Versammlungsraum: 180,- € (Sa 12 Uhr – 15:30 Uhr)

  • Eheurkunde: 10,- €

  • Zuschlag Eheschließung bei unzuständigem Standesamt: 40,- €

  • Voranstellung/Hinzufügung zum Ehenamen: 25,- €

  • Anschlusserklärung an Ehenamen/Einbenennung Kind: 25,- €

 

In unserem Standesamt steht Ihnen eine große Auswahl an Stammbüchern und Urkundenmappen zum Kauf zur Verfügung.

Erstellung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht. Weiterhin sind bei einer Geburt antragsberechtigt die Eltern des Kindes, der Ehegatte oder Lebenspartner des Kindes oder Abkömmlinge. Bei einem Sterbefall die Eltern oder Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen.

 

Gebühren:

  • Urkunde 10,- €

  • einfache Ablichtung aus Archiv 3,25 €

  • beglaubigte Ablichtung aus Archiv 6,25 €

 

Erläuterung Online-Beantragung von Urkunden

Online-Beantragung von Urkunden

 

Unter folgenden Links können Sie die Urkunden auch online beantragen:

Amtsblatt "Eichsfelder Kessel Nachrichten"

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Hentrich
Telefon: 036076 55721
Fax: 036076 55780
E-Mail: redaktion@niederorschel.de

Die "Eichsfelder-Kessel-Nachrichten" sind das Amtsblatt der Gemeinde Niederorschel mit den Ortsteilen Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel, Reifenstein, Rüdigershagen und Vollenborn. Hierin erfolgen amtliche Bekannmachungen der Gemeinde. Die "Eichsfelder Kessel Nachrichten" werden nach Bedarf, mindestens im 4-Wochen-Rhythmus herausgegeben und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Darüber hinaus kann das Amtsblatt bei der Gemeinde Niederorschel angefordert werden. Die Übersendung erfolgt elektronisch oder auf Wunsch durch kostenfreie Zustellung. Die nicht amtlichen Mitteilungen, wie Veröffentlichung von Aktivitäten der Gemeinde, Veranstaltungshinweise, Hinweise auf Geburtstage und Jubiläen sowie geschäftliche oder private Anzeigen erfolgen über den Gemeindekurier. Der Gemeindekurier erscheint jeden letzten Freitag im Monat und wird kostenlos an alle Haushalte in den Ortsteilte der Gemeinde verteilt. Redaktionsschluss ist jeweils der 10. des laufenden Monats für die aktuelle Ausgabe.

Allgemeine Gebühren-Informationen:

  • gebührenfrei sind Veröffentlichungen für Vereine 

  • gebührenpflichtig sind gewerbliche und private Veröffentlichungen in Anzeigenform - die Kosten dafür richten sich nach der Größe der Anzeigen

Familienrechtliche Beurkundungen

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

  • Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

  • Erklärungen zur Namensangleichung

  • Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft (gebührenfrei)

  • Erklärungen zur Namensführung des Kindes

  • Beurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei uns im Standesamt.

 

Personenstandsfälle im Ausland:

Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben auch deren Eltern oder Kinder.

Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Geburtenregister oder im Sterberegister beurkundet werden. Antragsberechtigt sind bei einer Geburt die Eltern des Kindes sowie das Kind, dessen Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder, bei einem Sterbefall die Eltern oder Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen.

Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

Gebühren:

  • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,- €

  • Beurkundung einer im Ausland geschl. Ehe: 100,- €

  • Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: 90,- €

  • Beurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls: 62,- €

Fundsachen

Ihr Ansprechpartner: Herr Diegmann
Telefon: 036076 55727
Fax: 036076 55780
E-Mail: diegmann@niederorschel.de

Anzeigen über verlorengegangene und gefundene Gegenstände (einschließlich Tiere) werden entgegengenommen und bearbeitet.

Fundsachen können im Ordnungsamt der Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51 nach vorheriger telefonischer Absprache abgegeben oder abgeholt werden.

 

Abgegebene Fundsachen werden auf der Homepage der Gemeinde hier veröffentlicht.

Kirchenaustritt

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

  • Der Austritt aus einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Hauptwohnsitz hat, zu erklären.

  • Die Erklärung kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Die Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft muss in der Erklärung eindeutig bezeichnet sein. Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu der Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist nicht erforderlich. Die schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein.

  • Die Austrittserklärung wird mit dem Tag wirksam, an dem bei dem zuständigen Standesamt die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung eingegangen ist.

  • Über den Austritt werden durch das Standesamt die betroffene Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die zuständige Meldebehörde und das für den Erklärenden zuständige Finanzamt informiert.

  • Auf Wunsch des Erklärenden können auch das Eheregister führende Standesamt oder die zuständige Lebenspartnerschaftsbehörde benachrichtigt werden.

  • Gebühr:

  • Für die Erteilung der Bescheinigung über den Austritt und die Unterrichtung der anderen Stellen und Behörden erhebt das zuständige Standesamt eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 30,- €

Ordnungsbehördliche Aufgaben

Ihr Ansprechpartner: Herr Diegmann
Telefon: 036076 55727
Fax: 036076 55780
E-Mail: diegmann@niederorschel.de

Themenschwerpunkte sind z.B.:

  • Anzeigen von öffentlichen Veranstaltungen

  • Anträge auf Sperrzeitverkürzung

  • Anträge zur Nutzung öffentlichen Verkehrsraums

  • Straßenreinigung und Winterdienst

  • Anträge auf Plakatierung in den Gemeinden

  • Beschwerden über Immissionen und Emmissionen

  • Beschwerden über Lärm im gewerblichen und privaten Bereich

  • Unerlaubte Abfallbeseitigung

  • Abbrennen außerhalb der Brenntage

  • Nicht artgerechte Tierhaltung 

  • Gefundene tote Tierkörper

Vereine

Ansprechpartnerin: Frau Staufenbiel
Telefon: 036076 55723
Fax: 036076 55780
E-Mail: staufenbiel@niederorschel.de

  • Erfassung und Verwaltung der Daten aller Vereine und Gruppierungen aus den Mitgliedsgemeinden

  • Erstellung und Verwaltung der Veranstaltungskalender der Gemeinden

  • Verwaltung der Termine für kulturelle und private Veranstaltungen in den gemeindeeigenen Objekten

  • Unterstützung der Vereine bei der Vereinsarbeit

  • Bearbeitung finanzieller Zuwendungen der Gemeinden an die Vereine

Verkehrsüberwachung - Ruhender Verkehr

Ihr Ansprechpartner: Herr Diegmann
Telefon: 036076 55727
Fax: 036076 55780
E-Mail: diegmann@niederorschel.de

  • Erfassung von Verstöße im ruhenden Verkehr (nach § 49 der Straßenverkehrsordnung) in der Gemeinde Niederorschel und allen Ortsteilen

  • Verwarn- und Bußgelder nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten

Verwaltung gemeindeeigener Einrichtungen, Dorfgemeinschaftshäuser

Ansprechpartnerin: Frau Staufenbiel
Telefon: 036076 55723
Fax: 036076 55780
E-Mail: staufenbiel@niederorschel.de

Terminverwaltung für kulturelle und private Veranstaltungen in den gemeindeeigenen Objekten

Bäume

Ansprechpartner: Herr Windolph 
Telefon: 036076 55743
Fax: 036076 55780
E-Mail: windolph@niederorschel.de

  • Anträge zum Fällen von Bäumen

  • Gewährleistung der Verkehrssicherheit der gemeindlichen Bäume

Rechtsgrundlage ist die Baumschutzsatzung der jeweiligen Gemeinde

Bauvorhaben

Ansprechpartner: Herr Windolph 
Telefon: 036076 55743
Fax: 036076 55780
E-Mail: windolph@niederorschel.de

  • Entgegennahme von Bauvoranfragen, Bauanträgen und Abbruchanträgen, Vorbereitung der Stellungnahme und des Einvernehmens der Gemeinde, Weiterleitung zum Landkreis

  • Entgegennahme von Bauanzeigen und Vorbereitung der Erklärung der Gemeinde gemäß § 62b ThürBO sowie Weiterleitung zum Landkreis Eichsfeld

  • Anträge auf Unbedenklichkeitsbescheinigungen zum Bau von Solaranlagen

Besonderheiten:

  • Bauvoranfragen, Bauanträge und Abbruchanträge sind 3fach mit den vorgeschriebenen Bauvorlagen (amtliches Antragsformular, Flurkartenausschnitt, Lageplan, Bauzeichnungen, Statik, Nachbarunterschriften) einzureichen beim Landkreis Eichsfeld, Untere Bauaufsichtsbehörde, können aber auch bei der Verwaltungsgemeinschaft abgegeben werden.

  • Bauanzeigen sind 2fach mit den vorgeschriebenen Bauvorlagen einzureichen. Die Bauanzeige muss zuerst von der Verwaltungsgemeinschaft, Bauamt bearbeitet werden und wird dann zum Landkreis weitergegeben.

 

Die Flurkartenausschnitte und Lagepläne sind nur beim zuständigen Katasteramt erhältlich.

 

Notwendige Unterlagen

  • Bauvoranfragen, Bauanträge und Abbruchanträge 3fach

  • Bauanzeigen 2fach

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB), Thüringer Bauordnung (ThürBO)

Allgemeine Gebühren-Informationen

Gebühren erhebt der Landkreis

Friedhöfe

Ansprechpartnerin: Frau Pfützenreuter
Telefon: 036076 55744
Fax: 036076 55780
E-Mail: pfuetzenreuter@niederorschel.de

  • Beantragung von Grabstätten und Bestattungsrechten

  • Zuweisung von Grabflächen

  • Grabmalgenehmigungen

  • Anträge auf Verlängerung der Liegezeiten

  • Anträge zur Beräumung von Grabmalen durch die

  • Friedhofsverwaltung

  • Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen

Rechtsgrundlage

  • Friedhofssatzung der jeweiligen Gemeinde

  • Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde

Diese finden Sie unter - Gemeinden der VG - Wählen Sie dann die jeweilige Gemeinde aus! - Satzungen.

 

Allgemeine Gebühren-Informationen

Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde

Grundstückserwerb

Ansprechpartner: Herr Windolph 
Telefon: 036076 55743
Fax: 036076 55780
E-Mail: windolph@niederorschel.de

Ansprechpartner: Herr Müller
Telefon: 036076 55740
Fax: 036076 55780
E-Mail: t.mueller@niederorschel.de

  • Anträge und Anfragen zum Erwerb gemeindeeigener Grundstücke für private und gewerbliche Zwecke

  • Erwerb von baureif erschlossenen Flächen.

Grundstücksteilung

Ansprechpartner: Herr Windolph 
Telefon: 036076 55743
Fax: 036076 55780
E-Mail: windolph@niederorschel.de

  • Antrag auf Teilung eines Grundstücks
    Negativbescheinigung (Negativzeugnis) nach § 20 BauGB, Weiterleitung zum Landkreis.

 

Besonderheiten

Teilungsanträge werden von der Gemeinde und vom Landkreis bearbeitet. Der Landkreis muss zu diesem Teilungsantrag eine Teilungsgenehmigung bzw. Negativbescheinigung nach § 8 ThürBO ausstellen. Daher kann der Antrag auch zuerst beim Landkreis Eichsfeld (Untere Bauaufsichtsbehörde) abgegeben werden.

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular (erhältlich bei der Verwaltungsgemeinschaft)

  • Flurkartenausschnitt, ein Original + 6 Kopien (erhältlich beim Katasteramt)

  • bei bebauten Grundstücken ist der Lageplan erforderlich, wenn aus der Flurkarte die Bebauung nicht hervorgeht

Rechtsgrundlagen

§§ 19 und 20 Baugesetzbuch (BauGB)

Allgemeine Gebühren-Informationen

Gebühren erhebt der Landkreis; 5,00 € sind an die Verwaltungsgemeinschaft zu entrichten

Infrastruktur und Wirtschaftsförderung

Ansprechpartnerin: Frau Knitzschke
Telefon: 036076 55741
Fax: 036076 55780
E-Mail: knitzschke@niederorschel.de

Ansprechpartner: Herr Windolph 
Telefon: 036076 55743
Fax: 036076 55780
E-Mail: windolph@niederorschel.de

  • Erschließung und Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen

  • Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten

  • Tourismusförderung

Gewerbesteuern

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Fahrig
Telefon: 036076 55734
Fax: 036076 55780
E-Mail: fahrig@niederorschel.de

Für die im Gemeindegebiet liegenden Gewerbebetriebe setzt das Finanzamt in eigener rechtlicher Verantwortung die Messbeträge fest. Durch Vervielfältigung mit dem Hebesatz wird die Gewerbesteuer ermittelt und festgesetzt.

 

Die Höhe des Hebesatzes wird vom Gemeinderat beschlossen, wobei die Festsetzung grundsätzlich bis 30.06. eines Kalenderjahres zu treffen ist. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes nur noch gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.
Veränderungen des Hebesatzes im Laufe eines Kalenderjahres wirken auf den Beginn des Kalenderjahres zurück.

 

Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt für die Mitgliedsgemeinden Deuna (mit den Ortsteilen Deuna und Vollenborn), Gerterode, Hausen, Kleinbartloff (mit den Ortsteilen Kleinbartloff und Reifenstein) und Niederorschel (mit den Ortsteilen Niederorschel, Rüdigershagen und Oberorschel) zurzeit 395 v.H..

Grundsteuern

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Fahrig
Telefon: 036076 55734
Fax: 036076 55780
E-Mail: fahrig@niederorschel.de

Für die im Gemeindegebiet liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und Grundstücke (Grundsteuer B) setzt das Finanzamt in eigener rechtlicher Verantwortung die Messbeträge fest. Durch Vervielfältigung mit dem Hebesatz wird die Grundsteuer ermittelt und festgesetzt.

Die Höhe des Hebesatzes wird vom Gemeinderat beschlossen, wobei die Festsetzung grundsätzlich bis 30.06. eines Kalenderjahres zu treffen ist. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes nur noch gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.
Veränderungen des Hebesatzes im Laufe eines Kalenderjahres wirken auf den Beginn des Kalenderjahres zurück.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B in allen Mitgliedsgemeinden (Deuna - mit den Ortsteilen Deuna und Vollenborn; Gerterode; Hausen; Kleinbartloff - mit den Ortsteilen Kleinbartloff und Reifenstein; Niederorschel - mit den Ortsteilen Niederorschel, Rüdigershagen und Oberorschel) wurden für das Jahr 2017 wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A: 300 %
    Grundsteuer B: 400 %

Besonderheiten:

Schuldner der Grundsteuer und somit Steuerpflichtiger ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet ist (§ 10 Grundsteuergesetz und § 33 Abgabenordnung). An den bestehenden Bescheid des Finanzamtes, der das Grundstück dem bisherigen Eigentümer zurechnet, ist die Gemeinde deshalb bis zur Erteilung eines neuen Grundsteuermessbescheides, in dem das Grundstück dem neuen Eigentümer zugerechnet wird, gebunden. Die Zurechnungsfortschreibung wird darüber hinaus erst zum 1.1. des Jahres vorgenommen, das auf die Übertragung des Grundstückes folgt (§ 22 Abs. 4 Bewertungsgesetz). Das heißt, für ein Grundstück, das z.B. im Jahr 2003 veräußert wurde oder wird, kann die steuerliche Umschreibung erst ab dem Jahr 2004 erfolgen.
Bei einem Eigentümerwechsel während des Jahres ergibt sich jedoch regelmäßig aus dem Kaufvertrag ein privatrechtlicher Anspruch auf anteilige Erstattung der Grundsteuer gegenüber dem neuen Eigentümer.


Da bis zur Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt durchaus ½ bis 1 Jahr vergehen kann, ist es möglich, dass auch noch der Steuerbescheid der folgenden Jahresveranlagung (in diesem Beispiel 2004) an den bisherigen Eigentümer zugestellt wird, da die Gemeinde in der Regel erst durch den geänderten Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes von der Eigentumsübertragung Kenntnis erlangt. Um die Angelegenheit dennoch möglichst reibungslos abzuwickeln, bestehen folgende Möglichkeiten:

 

  1. Der bisherige Eigentümer zahlt die Grundsteuer bis zur Erteilung eines Aufhebungsbescheides weiter. Zuviel gezahlte Steuern werden dann umgehend erstattet.

  2. Der neue Eigentümer verpflichtet sich schriftlich die Grundsteuer auch schon vor der Umschreibung durch das Finanzamt zu zahlen. In diesem Fall ist die Angelegenheit für den bisherigen Eigentümer sofort erledigt.

  3. Der bisherige Eigentümer übersendet der Gemeinde nach der erfolgten Grundbuchumschreibung eine Kopie des Grundbuchauszuges, aus der der neue Eigentümer ersichtlich ist. In diesem Fall wird der Steuerbescheid der Jahresveranlagung (im vorliegenden Beispiel 2004) an den neuen Eigentümer zugestellt, auch wenn die Umschreibung durch das Finanzamt noch nicht erfolgt ist.

Hundesteuern

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Fahrig
Telefon: 036076 55734
Fax: 036076 55780
E-Mail: fahrig@niederorschel.de

Ihre Gemeinde erhebt für das Halten von mehr als 4 Monate alten Hunden nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuer. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn nach den Vorgaben der Satzung unverzüglich schriftlich anzumelden.
Von der Hundesteuer befreit sind lediglich

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und

  • Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind.

 

Die Satzungstexte finden Sie unter der Rubrik: Gemeinden der VG -  suchen Sie die entsprechende Gemeinde aus - dann - Satzungen

Notwendige Unterlagen

Schriftliche Hundesteueranmeldung bzw. Hundesteuerabmeldung

Rechtsgrundlage

Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde

Wohnungsverwaltung

Ansprechpartnerin: Frau Rittmeyer
Telefon: 036076 55725
Fax: 036076 55780
E-Mail: wohnungsverwaltung@niederorschel.de

Die Gemeinde Niederorschel bietet im Wohngebiet „An der Liebestatt" Wohnungen in verschiedenen Größenordnungen zur sofortigen Vermietung.

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